8. Generalversammlung der BürgerEnergie Solingen eG


Termin Details


Einlass ab 18:30Uhr (Änderung aktuelle Teilnahmebedingungen s.u.)

Liebe Mitglieder der Bürgerenergie Solingen eG, liebe Mitstreiter:innen und Unterstützende,

wir möchten zur 8. Generalversammlung der BürgerEnergie Solingen eG einladen.

Wie Ihr wisst, war die Arbeit innerhalb der Bürgerenergie Solingen eG im letzten Jahr stark von der Pandemie betroffen. Die uns so wichtige direkte Kommunikation mit den Mitgliedern, das gemeinsame Ringen um Themen und Inhalte, die Präsenz auf den großen Festen und Messen der Stadt – all dies war durch immer steigende Inzidenzraten sehr erschwert bis unmöglich gemacht. Immerhin konnten wir im nunmehr auf vier Personen erweiterten Vorstand und mit Unterstützung des Aufsichtsrates und vieler anderer Mitstreiterinnen und Mitstreiter zumindest intern weiter im Gespräch bleiben und die Arbeit unserer Genossenschaft fortführen. Um so mehr freuen wir uns, die Mitglieder auf der Sitzung am 9. Juli persönlich begrüßen zu können!

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

Top 1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

Top 2. Information über die Bestellung von Katja Blumenberg als neues Vorstandsmitglied

Top 3. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrates über die Arbeit im Jahr 2020

Top 4. Feststellungen des Prüfberichts durch den Genossenschaftsverband und Feststellung über den Umfang der Bekanntgabe

Top 5. Feststellung zum Jahresabschluss 2020 (Bericht Aufsichtsrat)

Top 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2020 und über die Zuführungen zu den anderen Ergebnisrücklagen

Top 7. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates

Top 8. Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Top 9. Verwendung des Solarpfennigs

Top 10. Verschiedenes

Weitere Unterlagen zu der Sitzung sind per Email oder postalisch an die Mitglieder verschickt worden .

Der Prüfungsbericht des Verbandes liegt für interessierte Mitglieder, bereits 30 Min. vor dem Einlass in den Saal, ab 18.00 Uhr am Ort der Generalversammlung zur Einsichtnahme aus.


Änderung der aktuellen Teilnahmebedingungen (Stand 07.07.2021):

Generell gilt:

  • Eine Testpflicht für die Generalversammlung GILT NICHT MEHR (lt. Information unseres Ansprechpartners vom genossenschaftlichen Prüfverband)
  • Gleichwohl wären wir aber froh darüber wenn Personen, die nicht seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft oder nach einer Corona-Erkrankung vor nicht mehr als 6 Monaten genesen sind sich zum Schutz der versammelten Mitglieder testen ließen.
    Dazu bietet z.B. die Turmapotheke in der Kölner Straße 105 eine kostenlose Testmöglichkeit bis 16.15 Uhr an.
  • Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere im Eingangsbereich und in den Laufwegen aufgesetzt wird.
  • Für die Eintragung in der Liste der Teilnehmenden wird empfohlen, einen eigenen Stift (Füllfederhalter/Kugelschreiber) mitzubringen.
  • coronabedingt verzichten wir auf eine Bewirtung, wer möchte, kann sich Getränke selber mitbringen

Weitere Hinweise zu Hygienemaßnahmen:

  • Namen und Telefonnummern der Teilnehmenden werden erfasst.
  • Alle Teilnehmenden müssen sich bei Betreten der Versammlung die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden bereitgestellt.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion kann der Zugang nicht gewährt werden.
  • Die Benutzung sanitärer Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen möglich.
  • Im Gebäude und zum Zugang zum Sitzplatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Einmal einen Sitzplatz eingenommen, kann während der Sitzung kein Sitzplatzwechsel mehr erfolgen.
  • Auf dem Sitzplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.