Der Energiewendestammtisch der BESG am 30.08. widmete sich den Rahmenbedingungen und Potenzialen von sogenannten Kleinwindkraftanlagen. Diese Anlagen rücken vor allen Dingen an Standorten vermehrt ins öffentliche Interesse, an denen eine Errichtung von großen Windkraftanlagen entweder wirtschaftlich nicht abzubilden oder politisch umzusetzen ist.
Romy Simke, Beraterin von der EnergieAgentur NRW gab hierzu einen einleitenden Impuls und regte bei den ca. 20 Teilnehmenden eine rege Diskussion darüber an, ob sich nicht derartige Anlagen auch als Geschäftsmodell für die BESG eigneten. Erfahrungen mit den bisher bundesweit ca. 20.000 errichten Anlagen zeigen jedoch, dass es sehr guter fachlicher Kenntnisse über das durchschnittliche Windaufkommen des gewählten Standortes bedarf wie auch eines engen Koordinationsbedarfs mit der jeweiligen Planungsbehörde. „Unabhängig vom Standort“, so Simke, „ist die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage nur gegeben, wenn ein hoher Eigenverbrauch des erzeugten Stroms vorliegt“. Dies richtet das Augenmerk stark auf lokale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die einen solchen Eigenverrauch aufweisen. „Aber es ist vorstellbar“, so Simke weiter, „dass auch für Energiegenossenschaften die Installation solcher Anlagen etwa im Rahmen eines Pachtmodells sehr interessant sein kann“. Die BESG wird sich weiter mit diesem wichtigen Thema der Energiewende befassen.
Ralf Schüle